Familienrecht | Fragen und Antworten

So schön und unkompliziert, wie die Ehe auch beginnt, so kompliziert und furchtbar kann sie in manchen Fällen enden. Laut der Statistik des Kantons Zürich wurden im Jahr 2018 40’716 Ehen geschlossen und davon 16’542 Ehen geschieden. Es haben sich im Jahr 2018 also zwei von fünf Ehepaaren scheiden lassen. Damit betrifft das Thema Scheidung beinahe jedes zweite Ehepaar. Gar nicht so leicht, in so einem Fall einen kühlen Kopf zu bewahren.

Welche Folgen sind mit einer Scheidung verbunden? Wie läuft eine Scheidung ab und was steht einem eigentlich zu? Wenn Sie sich solche und noch viele weitere Fragen stellen, finden Sie nachfolgend geeignete Antworten.

Wann kann ich mich scheiden lassen?

Wenn sich beide Ehegatten gemeinsam für eine Scheidung entscheiden, dann können sie jederzeit ein gemeinsames Begehren auf Scheidung beim Scheidungsgericht einreichen und dadurch die Scheidung einleiten (Art. 111 und Art. 112 ZGB). Die Ehegatten müssen dazu dem Gericht nur erklären, dass sie ernsthaft und überlegt den Willen haben, sich scheiden lassen zu wollen. Anders ist dies im Falle der Uneinigkeit beider Ehegatten. Möchte nur ein Ehepartner die Scheidung, so hat dieser eine Trennungsfrist von zwei Jahren abzuwarten. Danach kann er einseitig und somit gegen den Willen des anderen Ehepartners die Scheidungsklage einreichen (Art. 114 ZGB). Im Falle der Unzumutbarkeit kann auch vor Ablauf der zweijährigen Trennungsphase ein Ehegatte ein Begehren auf Scheidung einreichen (Art. 115 ZGB). Da die Voraussetzungen hierfür sehr hoch sind, liegt Unzumutbarkeit sehr selten vor.

» mehr zu Scheidung

Wer erhält die gemeinsamen Kinder?

Welcher Elternteil die gemeinsamen Kinder erhält, richtet sich nach dem Wohl der Kinder. Für das Gericht im Vordergrund stehen dabei die Beziehungen der Eltern zu den Kindern. Es prüft die erzieherischen Fähigkeiten und die jeweilige Bereitschaft der Eltern, die Obhut über die Kinder zu haben, sie zu betreuen und zu pflegen. Bei gleicher Betreuungs- und Erziehungsfähigkeit der Elternteile versucht das Gericht, die Verhältnisse vor der Scheidung für die Kinder möglichst aufrechtzuerhalten.

» mehr zur elterlichen Sorge

Was ist der Unterschied zwischen Obhut und Sorgerecht?

Die Obhut ist ein Teil der elterlichen Sorge. So kann es beispielsweise vorkommen, dass beide Eltern die Sorge über die Kinder tragen und nur ein Elternteil die Obhut für sie innehat. Die elterliche Sorge begründet sich in der Erziehung und Ausbildung, der gesetzlichen Vertretung, der Verwaltung des Kindsvermögens sowie der Bestimmung des Aufenthaltsortes, der täglichen Betreuung und Pflege im Sinne der elterlichen Obhut. Der Alltag wird von dem Elternteil bestimmt, der die Obhut trägt, während wichtige und grosse Entscheidungen bei gemeinsamer elterlicher Sorge in der Regel gemeinsam getroffen werden müssen. Beispielsweise kann der obhutsberechtigte Elternteil darüber entscheiden, wann die Kinder zu Bett gehen müssen, während die Entscheidung eines Religionsaustrittes oder eines grösseren medizinischen Eingriffes gemeinsam zu treffen ist.

» mehr zur Obhut

Wie wird die Betreuung der gemeinsamen Kinder geregelt?

Primär liegt es an den Eltern, gemeinsam eine einvernehmliche Besuchsrechtsregelung zu erarbeiten. Die Regelung ist Teil der Scheidungskonvention. Sofern die Betreuung der Kinder nicht durch die Eltern gemeinsam in einer Vereinbarung oder Scheidungskonvention geregelt wird, setzt das Scheidungsgericht die Regelung der Betreuung des Kindes am Massstab des Kindeswohls fest (vgl. Art. 296 Abs. 1 ZGB). Mit Entscheid wird entweder ein gewisser Betreuungsanteil bei alternierender Obhut oder ein Besuchsrecht bei alleiniger Obhut festgesetzt (Art. 273 ff. ZGB). Möglich ist auch eine Regelung, die weiter als ein übliches Besuchsrecht geht – beispielsweise die zeitweise Ausübung eines Besuchsrechts durch Drittpersonen wie den Grosseltern. Zusätzlich kann das Scheidungsgericht ein begleitetes Besuchsrecht anordnen oder die Besuche anders ausgestalten.

» mehr zum Besuchsrecht / zu den Betreuungsanteilen

Was ist der Kindesunterhalt?

Der Kindesunterhalt ist ein Unterhalt, den die Eltern gegenüber ihren Kindern durch Pflege, Erziehung und Geldzahlung zu leisten haben (Art. 276 Abs. 1 ZGB). Die Eltern sorgen dabei gemeinsam, ein jeder Elternteil nach seinen Kräften, für den Unterhalt des Kindes (Art. 276 Abs. 2 ZGB).

» mehr zum Kindesunterhalt

Was ist der Zweck des nachehelichen Unterhalts?

Der nacheheliche Unterhalt basiert auf der Idee des Ausgleichs der durch die Scheidung entstandenen Nachteile. Je nach Umständen sowie Scheidungszeitpunkt – bspw. eine ungleiche Rollenverteilung oder Kinder – können sich verschiedene Nachteile im Unterhaltsbereich ergeben, weil die Versorgung der Ehegatten und Kinder nach der Scheidung nicht mehr durch das gemeinsame Zusammenwirken der Ehegatten gesichert ist. Diesen Nachteilen soll daher der nacheheliche Unterhalt entgegenwirken, indem die negativen Nebenfolgen der Scheidung gerecht auf Ehefrau und Ehemann verteilt werden.

» mehr zum nachehelichen Unterhalt

Was ist unter einem Vorsorgeausgleich zu verstehen?

Für den Fall der Scheidung sieht das Gesetz einen Ausgleich der während der Ehe erworbenen beruflichen Vorsorge vor. Dieser Ausgleich wir Vorsorgeausgleich genannt. Dabei wird das während der Ehe erworbene Pensionskassenguthaben der beruflichen Vorsorge (2. Säule) zwischen den Ehegatten aufgeteilt (Art. 122 ZGB). Kurz gesprochen: Was die Eheleute während der Ehe bei ihren Vorsorgeeinrichtungen angespart haben, müssen sie im Falle der Scheidung aufteilen.

» mehr zur beruflichen Vorsorge

Welcher Güterstand gilt?

Wie die Aufteilung aussieht, hängt von der Situation der Ehegatten ab. Ohne Ehevertrag gilt per Gesetz, dass sich die Ehegatten im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung befinden (Art. 197 Abs. 1 ZGB). Bei Vorliegen eines Ehevertrages kann ein anderer Güterstand gewählt werden. Die Ehegatten können sich beispielsweise für den Güterstand der Gütergemeinschaft entscheiden oder den Güterstand der Gütertrennung wählen.

» mehr zur güterrechtlichen Auseinandersetzung

Was ist eine Familienwohnung?

Die Familienwohnung ist die Wohnung oder das Haus, welche(s) von zwei Ehegatten oder zwei eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partner bewohnt wird und in welcher sich das Ehe- und Familienleben ereignet. Diese Regelung besteht unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht.

» mehr zur Familienwohnung