Elterliche Sorge

Wer erhält die gemeinsamen Kinder?

Welcher Elternteil die gemeinsamen Kinder erhält, richtet sich nach dem Wohl der Kinder. Für das Gericht im Vordergrund stehen dabei die Beziehungen der Eltern zu den Kindern. Es prüft die erzieherischen Fähigkeiten und die jeweilige Bereitschaft der Eltern, die Obhut über die Kinder zu haben, sie zu betreuen und zu pflegen.

Bei gleicher Betreuungs- und Erziehungsfähigkeit der Elternteile versucht das Gericht, die Verhältnisse vor der Scheidung für die Kinder möglichst aufrechtzuerhalten.

Beispiel: Wenn die Ehegatten mit ihren zwei kleinen Kindern in Zürich gewohnt haben und aufgrund der Trennung ein Ehegatte nach Zug zieht, wird das Gericht am ehesten dem Elternteil die Obhut übertragen, welcher weiterhin in Zürich wohnhaft ist. Die Kinder haben immerhin hier ihre Freunde und ihr soziales Umfeld. Unter Umständen gehen sie auch bereits in Zürich in die Schule. Würden die Kinder nach Zug geschickt, so würden sie aus ihrem Lebensumfeld gerissen. Jugendlichen auf der anderen Seite ist es eher zumutbar, den Wohnort nach der Trennung der Eltern zu wechseln. Ein Umzug von Zürich nach Zug wäre insofern nach Prüfung sämtlicher Umstände möglich.