Obhut

Was ist der Unterschied zwischen Obhut und Sorgerecht?

Die Obhut ist ein Teil der elterlichen Sorge. So kann es beispielsweise vorkommen, dass beide Eltern die Sorge über die Kinder tragen und nur ein Elternteil die Obhut für sie innehat. Die elterliche Sorge begründet sich in der Erziehung und Ausbildung, der gesetzlichen Vertretung, der Verwaltung des Kindsvermögens sowie der Bestimmung des Aufenthaltsortes, der täglichen Betreuung und Pflege im Sinne der elterlichen Obhut. Der Alltag wird von dem Elternteil bestimmt, der die Obhut trägt, während wichtige und grosse Entscheidungen bei gemeinsamer elterlicher Sorge in der Regel gemeinsam getroffen werden müssen. Beispielsweise kann der obhutsberechtigte Elternteil darüber entscheiden, wann die Kinder zu Bett gehen müssen, während die Entscheidung eines Religionsaustrittes oder eines grösseren medizinischen Eingriffes gemeinsam zu treffen ist.

Was bedeutet alternierende Obhut? Welche Kriterien sind massgeblich für die alternierende Obhut?

Das Gesetz sieht grundsätzlich die alternierende Obhut vor. Das bedeutet, dass die Kinder von beiden Eltern gleichermassen betreut werden. Beide Ehegatten betreuen und pflegen die Kinder anteilsmässig. Das Gericht entscheidet über das Ausmass der Aufteilung und über den zivilrechtlichen Wohnsitz.

Ein Beispiel für die alternierende Obhut: Der Vater betreut die Kinder von Montagmorgen bis Mittwochmittag sowie jedes zweite Wochenende von Samstagmorgen bis Sonntagabend. In der übrigen Zeit werden die Kinder von der Mutter betreut.

Massgeblich für die alternierende Obhut ist nicht der Wohnsitz der Kinder, sondern die Aufteilung der Betreuung zwischen den Eltern.

Was bedeutet alleinige Obhut?

Die alleinige Obhut setzt sich aus der Befugnis zusammen, mit dem Kind zu wohnen, mit dem Kind in einer Gemeinschaft zu leben und sich um die alltäglichen Belange des Kindes zu kümmern. Im Falle einer alleinigen Obhut wohnt das Kind lediglich bei dem Elternteil, welcher die alleinige Obhut innehat. Der zivilrechtliche Wohnsitz des Kindes befindet sich dann per Gesetz bei diesem Elternteil (vgl. Art. 25 ZGB).

Weshalb braucht das Kind einen zivilrechtlichen Wohnsitz?

Ein Kind benötigt einen zivilrechtlichen Wohnsitz, damit es bei dem jeweiligen zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden kann und die Personendaten im Personenstandsregister eingetragen werden können. Die Personendaten dienen der persönlichen Identifikation einer Person und der Zugehörigkeit zur Schweizer Rechtsgemeinschaft. Erst nachdem das Kind beim Zivilstandsamt gemeldet ist, können verschieden Anträge, wie die Kindesanerkennung durch den Vater sowie die Erlangung einer gemeinsamen elterlichen Sorge, beantragt werden.

Bei der alternierenden Obhut lebt das Kind grundsätzlich bei beiden Eltern. Daher muss festgehalten werden, wo sich der zivilrechtliche Wohnsitz befindet.

Bei alleiniger Obhut hat das Kind den zivilrechtlichen Wohnsitz automatisch beim Elternteil, der die Obhut innehat.